Schulreglement

♫         Der Einstieg ist jederzeit möglich.

♫         Probelektion: Wir bieten eine unverbindliche Probelektion à 45min und CHF 60 an. Bei Verhinderung muss die Probelektion mindestens 24h im Voraus abgesagt werden. Ansonsten wird der Betrag geschuldet und die Probelektion wird nicht nachgeholt.

♫         Preise: Sie entscheiden nach Ihrem Bedürfnis (Häufigkeit und Länge des Unterrichts) und kaufen ein 10er-Abonnement. Rabattberechtigt sind SchülerInnen, Lernende, Studierende bis zum 25. Altersjahr und InhaberInnen der KulturLegi.

♫         Organisation und Terminregelung: Wöchentlicher Unterricht findet meist zu festgelegtem Zeitpunkt statt. Die Termine für FLEXI Unterricht werden im Voraus abgemacht.

♫         Absagen: Vom Schüler / der Schülerin nicht wahrgenommene Lektionen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Die Lehrkraft ist bereit, die Lektion nach Möglichkeit nachzuholen, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher aus zwingenden Gründen abgesagt worden ist. Als zwingende Gründe gelten Krankheit und unverschiebbare Inanspruchnahme durch den Beruf. Abwesenheiten infolge Ferien oder Militärdienst sind mindestens eine Woche im Voraus anzukündigen.Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen sind nicht honorarpflichtig und werden vor- oder nachgeholt.

Preise

Nur im 10er AboNormaltarifUnterricht wöchentlichUnterrichtFLEXI
Lektion 45minCHF 78CHF 88
Lektion 60minCHF 95CHF 105
Reduziert
Lektion 30minCHF 50
Lektion 45minCHF 60CHF 75
Lektion 60minCHF 75CHF 85
Ohne AboCoaching-Tarif 
Lektion 60minCHF 120

Das Kursgeld ist nach Erhalt der Rechnung (nach der ersten Lektion) zu überweisen oder in bar mitzubringen.

♫         Gültigkeit 10er Abo: Die 10 Lektionen eines 10er Abos müssen innerhalb von 5 Monaten bei wöchentlichem Unterricht, und innerhalb von 9 Monaten bei FLEXI Unterricht besucht werden, ansonsten verfallen sie. Längere Abwesenheiten werden bei Vorankündigung nicht an diese 9-Monatsfrist angerechnet.

♫         Bei vorzeitigem Austritt (vor Bezug von 10 Lektionen) wird das Restguthaben grundsätzlich nicht zurückerstattet. In begründeten Härtefällen kann die Lehrkraft einen Teil des Guthabens zurückerstatten.

♫         Mit der Anmeldung bestätigt der Schüler / die Schülerin, sofern volljährig, bzw. die Eltern oder gesetzlichen Vertreter, von diesem Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

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